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Urkundenanforderung und Berechtigung
Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:
- Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
- Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
- Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
- Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)
Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.
Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)
Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Verfahren
Persönliche Abholung im Standesamt: Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.